
Klimasteuer (Umweltgebühr)
(Klima Krisenresilienz Gebühr)
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Hotels in Griechenland eine neue Umweltgebühr einführen, die als Klimasteuer definiert ist. Diese Gebühr wurde gemäß Artikel 30 des Gesetzes 5073/2023 erstellt und ersetzt die bisherige Übernachtungsgebühr. Die Gebühr wird von Gästen in Hotels, möblierten Zimmern und Appartements bezahlt. Die Unterkunft ist verantwortlich für die Einziehung dieser Gebühr von den Gästen und direkt an die Steuerbehörden weitergeleitet. Die Klimasteuer wird pro Zimmer und Nacht erhoben und muss von Hotelgästen beim Check-out erhoben werden. Der spezifische Betrag beträgt 03,00 Euro pro Zimmer/pro Nacht.